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International tätiger Handelsvertreter

BMFD 896/3/1-IV/4/9227.1.19921992

EAS 78

 

Ein französischer Staatsbürger, der in Österreich verheiratet ist, in Österreich seinen Hauptwohnsitz hat und als Handelsvertreter für eine deutsche Firma in der Schweiz und in Liechtenstein Produkte verkauft, unterliegt mit den hiefür bezogenen Einkünften grundsätzlich der ausschließlichen Besteuerung in Österreich.

27. Jänner 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988

Schlagworte:

Ansässigkeit, Vertriebsaktivitäten, Ansässigkeitsstaat

Stichworte