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Veräußerung inländischer Kapitalbeteiligungen durch eine liechtensteinische Anstalt

BMFA 168/6/1-IV/4/9229.1.19921992

EAS 81

 

Eine in Liechtenstein ansässige Anstalt, die nicht als steuerfreie Domizilgesellschaft nach Artikel 26 DBA-Liechtenstein aus dem Anwendungsbereich des DBA ausgeschlossen ist, und die Aktien an einer österreichischen Kapitalgesellschaft an eine andere österreichische Kapitalgesellschaft verkauft, ist mit dem dabei erzielten Veräußerungsgewinn nach Maßgabe des Artikels 13 Abs. 3 DBA-Liechtenstein von der Besteuerung in Österreich freigestellt.

29. Jänner 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 26 DBA FL (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Liechtenstein (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 24/1971
Art. 13 DBA FL (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Liechtenstein (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 24/1971

Schlagworte:

Ansässigkeit, Freistellung, Steuerfreistellung, Veräußerungsvorgang, Veräußerungserlös, Beteiligung, Domizilcharakter, Anteilsveräußerung, Beteiligungsveräußerung

Stichworte