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Darlehensgewährung einer deutschen Kapitalgesellschaft an ihre österreichische Personengesellschaft

BMFE 366/38/1-IV/4/9224.3.19921992

EAS 106

 

Ist eine deutsche Kapitalgesellschaft, die weder als Bank tätig ist noch sonst Darlehen geschäftsmäßig vergibt, an einer österreichischen Personengesellschaft beteiligt, und gewährt sie dieser Personengesellschaft ein Darlehen, so ist im allgemeinen davon auszugehen, dass die Ursache der Darlehensgewährung in der Gesellschafterposition und nicht "im Gewerbebetrieb des Gesellschafters" (Abschn. 78 Abs. 12 ESt-RL 1984) liegt. Die für die Darlehensgewährung von der Personengesellschaft gezahlten Zinsen werden daher den Charakter von Sondervergütungen aufweisen und werden demzufolge als Teil des in österreichischen Betriebstätten (nämlich jenen der Personengesellschaft) erwirtschafteten Gewinnes der deutschen Kapitalgesellschaft gemäß Artikel 4 DBA-Deutschland der österreichischen Besteuerung zu unterziehen sein. Unter diesen Umständen ist die Frage, ob die gewährten Zinsen Marktkonformität aufweisen, unerheblich.

24. März 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 4 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955

Schlagworte:

Beteiligung

Stichworte