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Steuerfreiheit für Weltbankpensionen

BMFK 3020/13/1-IV/4/929.10.19921992

EAS 175

 

Aktivbezüge und Ruhegenüsse, die die Weltbank an ihre Beamten bezahlt, sind in Österreich von der Besteuerung befreit. Die österreichische Staatsbürgerschaft steht der Steuerbefreiung nicht entgegen. Die Rechtsgrundlage hiefür ist in der Verordnung der Bundesregierung vom 18. Jänner 1955, BGBl. Nr. 40/1955, gegeben.

9. Oktober 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Privilegien und Immunitäten für zwischenstaatliche Organisationen, BGBl. Nr. 40/1955

Schlagworte:

Steuerbefreiung, Pension, Ruhegehälter, Renten, Steuerfreistellung

Stichworte