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DBA-Spanien/steuerfreie spanische Staatsanleihen

BMFA 151/97/1-IV/4/9114.6.19911991

EAS 12

Ist eine österreichische Bank kuponauszahlende Stelle spanischer Staatsanleihen, so ist bei Beurteilung, ob Kapitalertragsteuerabzugspflicht gemäß § 93 Abs. 3 EStG eintritt, zunächst festzustellen, ob der Zinsenempfänger der beschränkten oder unbeschränkten Steuerpflicht unterliegt.

Bei unbeschränkter Steuerpflicht tritt gemäß Artikel 11 Abs. 3 DBA-Spanien Steuerfreiheit in Österreich ein. In diesem Zusammenhang ist aber auf den BMF-Erlass AÖF Nr. 31/1986, idF 364/1988, zu achten. Darnach kann der Steuerabzug bei Zinsen unterbleiben, wenn das Vorliegen der Abkommensvoraussetzungen für die Steuerentlastung nachgewiesen werden kann. Dies setzt zumindest die Erfassung von Namen und Anschrift des Zinsenempfängers sowie geeignete Unterlagen voraus, aus denen der Charakter einer Staatsanleihe einwandfrei hervorgeht.

Bei beschränkter Steuerpflicht tritt keine Abzugspflicht ein, wenn der beschränkt Steuerpflichtige die Kapitalerträge im Rahmen des § 98 Z. 5 EStG bezieht, da nach dieser Gesetzesbestimmung Zinsen der in § 93 Abs. 3 EStG genannten Art keiner Steuerpflicht unterliegen. Vorsorglich wird aber auf die sich aus AÖF Nr. 68/1989 ergebenden Erfordernisse hingewiesen.

Vorsorglich wird beigefügt, dass einer Unterlassung der Identitätsfeststellung mit dem Hinweis, dass weder in dem einen noch in dem anderen Fall eine österreichische Steuerpflicht eintreten könnte, nicht zugestimmt werden kann. Denn es muss nachprüfbar bleiben, ob es sich bei dem "österreichischen Zinsenempfänger" möglicherweise um eine inländische Betriebstätte eines ausländischen Unternehmers handelt, die sich nicht auf das DBA-Spanien berufen kann (weil sie nach Artikel 1 DBA-Spanien keine "in einem Vertragstaat ansässige Person" ist) und bei der sonach eine Steuerpflicht der Zinsen eintreten würde.

14. Juni 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 1 DBA E (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Spanien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 395/1967
Art. 11 Abs. 3 DBA E (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Spanien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 395/1967

Schlagworte:

Kapitalertragsteuer, Kapitalertragsteuerabzug, Anleihe, Kapitalerträge, Nachweis, Abzugssteuer, Abzugsbesteuerung, Inlandsbetriebstätte, Ansässigkeit

Verweise:

§ 93 Abs. 3 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
AÖF Nr. 31/1986 idF 364/1988
§ 98 Z 5 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
AÖF Nr. 68/1989

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