Normen
B-VG Art140 Abs1 / Gegenstandslosigkeit
KAKuG §3 Abs2 lita
Nö KAG 1974
VfGG §19 Abs3 Z3
B-VG Art140 Abs1 / Gegenstandslosigkeit
KAKuG §3 Abs2 lita
Nö KAG 1974
VfGG §19 Abs3 Z3
Spruch:
Das Verfahren wird eingestellt.
Begründung
Begründung
Mit Schriftsatz vom 14. September 2010 zog der Verwaltungsgerichtshof seinen zu G289/09 protokollierten Antrag auf Aufhebung von Bestimmungen des Niederösterreichischen Krankenanstaltengesetzes zurück. Das Verfahren war daher einzustellen.
Dies konnte gemäß §19 Abs3 Z3 VfGG ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen werden.
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