Spruch:
Der Ablehungsantrag wird zurückgewiesen.
Text
Begründung
Dem Geschäftsführer der beklagten Gesellschaft wurde mit Beschluss des Bezirksgerichtes Urfahr Umgebung vom 12. 1. 2000 ein Sachwalter für die Vertretung vor Gerichten (mit Ausnahme von Strafverfahren) beigegeben.
Rechtliche Beurteilung
In dem Umfang, in dem ihm der Sachwalter beigegeben wurde, ist daher der Betroffene - vom hier nicht interessierenden Fall des Sachwalterschaftsverfahrens selbst abgesehen - prozessunfähig (RIS-Justiz RS0103637; zuletzt 1 N 506/99). Da der vom Gericht zur Äußerung aufgeforderte Sachwalter erklärte, den vom Betroffenen eingebrachten Ablehungsantrag nicht zu genehmigen, war dieser Antrag daher zurückzuweisen.
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