European Case Law Identifier: ECLI:AT:OGH0002:2000:0050OB00052.00H.0926.000
Spruch:
Der außerordentliche Revisionsrekurs der Erstantragsgegnerin wird gemäß § 37 Abs 3 Z 16 bis Z 18a MRG iVm § 26 Abs 2 WEG und § 526 Abs 2 Satz 1 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 528 Abs 1 ZPO zurückgewiesen (§ 528a ZPO iVm § 510 Abs 3 ZPO).
Begründung:
Noch im Revisionsrekursverfahren beharrt die Erstantragsgegnerin darauf, dass ihr auch ohne ausdrücklichen Nutzungsvorbehalt bei Abverkauf von Miteigentumsanteilen zur Wohnungseigentumsbegründung an bestimmten Wohnungen des Hauses alle Gebäudeteile und Liegenschaftsflächen außer der Wohnung, an der das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt wurde, im Eigentum verblieben seien, und sie daher darüber habe verfügen können.
Rechtliche Beurteilung
Grundlage der Nutzwertfestsetzung ist die der jeweiligen materiellen Rechtslage entsprechende konkrete Widmung, die der Außerstreitrichter in einem jeder Dispositionsbefugnis der Parteien entzogenen Außerstreitverfahren, in dem stets über alle als Wohnungseigentumsobjekte in Betracht kommenden Objekte einer Liegenschaft abzusprechen ist, zu prüfen hat (5 Ob 73/99t ua). Diese Widmung kann zwar auch auf einer bloß konkludent zustande gekommenen Willenseinigung der Miteigentümer beruhen (SZ 64/146; Call in WoBl 1994, Anm zu 152/29; 5 Ob 57/99i ua), doch übersieht die Rekurswerberin, dass die Vorinstanzen eine nachträgliche Zweckwidmung durch die Erstantragsgegnerin als Verkäuferin festgestellt haben und kein Sachverhaltssubstrat vorliegt, dass hinsichtlich des Müllraums, Vorgartens oder der Parkfläche eine schlüssige Widmung als Zubehör zu bestimmten Wohnungen oder als Nutzungsvorbehalt der Verkäuferin zwingend nahelegen würde, die von allen jeweiligen Miteigentümern getragen wäre.
Die rechtliche Beurteilung hält sich daher im Rahmen der Grundsätze der Rechtsprechung zur Nutzwertfestsetzung.
Eine Rechtsfrage im Sinn des § 528 Abs 1 ZPO liegt nicht vor, was zur Zurückweisung des Rechtsmittels zu führen hatte.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)