Keine NoVA und KfzSt-Pflicht für einen PKW mit ausländischem Kennzeichen, der von einer natürlichen Person mit Hauptwohnsitz im Bundesgebiet in deren ausländischem Unternehmen verwendet wird.
Beachte:
gleichgelagerter Sachverhalt und gleichgelagerte Rechtsansicht des UFS in RV/0377-I/06 mit Amtsbeschwerde angefochten
Entscheidungstext
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer, Finanzstrafrecht Verfahrensrecht |
betroffene Normen: | § 1 Z 3 NoVAG 1991, Normverbrauchsabgabegesetz, BGBl. Nr. 695/1991 |