Kein unterjähriger Wechsel der Gewinnermittlungsart zulässig
Beachte:
VwGH-Beschwerde zur Zl. 2007/15/0250 eingebracht. Beschluss des VwGH vom 15.9.2011: Antrag an den VfGH, die §§ 2 bis 6 der Gaststättenpauschalierungs-VO in der Fassung BGBl. II Nr. 227/1999, in der Fassung des BGBl. II Nr. 416/2001 und in der Fassung des BGBl. II Nr. 634/2003 als gesetzwidrig aufzuheben. Die angefochtenen Fassungen der Verordnung wurden mit Erkenntnis des VfGH vom 14.3.2012, V 113/11, als gesetzwidrig aufgehoben. VwGH-Beschwerde zur Zl. 2012/15/0085 mit Erk. v. 28.6.2012 abgewiesen.
Entscheidungstext
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer, Finanzstrafrecht Verfahrensrecht |
betroffene Normen: | § 4 Abs. 1 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988 |
Schlagworte: | Betriebsvermögensvergleich, Branchenpauschalierung für Gaststätten- und Beherbergungsbetriebe, freiwillige Buchhaltung, Wechsel Gewinnermittlungsart, unterjährig, doppelte Buchführung, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, Wahl der Gewinnermittlungsart |