UFS RV/1270-W/07

UFSRV/1270-W/0712.6.2007

Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung sind nur dann Werbungskosten, wenn ein gemeinsamer Familienwohnsitz mit einem Ehegatten oder Lebensgefährten vorliegt

 

Beachte:
VwGH-Beschwerde zur Zl. 2007/13/0073 eingebracht. Mit Erk. v. 28.4.2010 wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben. Fortgesetztes Verfahren mit BE zur Zl. RV/1423-W/10 erledigt.

Entscheidungstext

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer, Finanzstrafrecht Verfahrensrecht

betroffene Normen:

§ 16 Abs. 1 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
§ 20 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988

Schlagworte:

doppelte Haushaltsführung

Stichworte