Eine Verdienstentgangsrente, die einem Stpfl. gewährt wird, der noch nie im Berufsleben gestanden hat, unterliegt der Steuerpflicht nach § 29 Z 1 erster Satz EStG 1988
Beachte:
VwGH-Beschwerde zur Zl. 2007/13/0066 eingebracht. Mit Erk. v. 17.11.2010 als unbegründet abgewiesen.
Entscheidungstext
Zusatzinformationen | |
---|---|
Materie: | Steuer, Finanzstrafrecht Verfahrensrecht |
betroffene Normen: | § 1325 ABGB, Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch, JGS Nr. 946/1811 |
Schlagworte: | Verdienstentgangsrente, Schadenersatz, entgehende Einnahmen |
Verweise: | Doralt, EStG10, §29Tz4,12;§32 Tz46 |