Keine Liebhaberei, wenn die Vermietung eines Hauses aufgrund von Unwägbarkeiten vor Erreichen eines Gesamtgewinnes (-überschusses) beendet wurde.
Entscheidungstext
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer, Finanzstrafrecht Verfahrensrecht |
betroffene Normen: | § 1 Abs. 2 Liebhabereiverordnung, BGBl. Nr. 33/1993 |
Schlagworte: | Liebhaberei, Vermietung und Verpachtung, Unwägbarkeiten, abgeschlossener Zeitraum |
Verweise: |