1. Die Vermietung von Teilen eines Reihenhauses an die Gesellschafter einer GmbH, die auch ihren Unternehmenssitz an der selben Anschrift hat, ist fremdunüblich und stellt keine wirtschaftliche Tätigkeit dar. 2. Umsatzsteuerrechtlich führt die anteilige nicht unternehmerische Überlassung des Reihenhauses an die Gesellschafter zur privaten Nutzung gem. Art 168a MwStSystRL und gem. § 12 Abs. 3 Z 4 UStG 1994 zur anteilsmäßigen Nichtabzugsfähigkeit der anlässlich der Anschaffung des Reihenhauses durch die GmbH geltend gemachten Vorsteuerbeträge.
European Case Law Identifier: ECLI:AT:BFG:2019:RV.7105210.2015
Beachte:
Revision beim VwGH anhängig zur Zahl Ra 2019/13/0063. Zurückweisung mit Beschluss vom 17.12.2021.
Entscheidungstext
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | § 2 Abs. 1 UStG 1994, Umsatzsteuergesetz 1994, BGBl. Nr. 663/1994 |
Verweise: | VwGH 31.03.1998, 96/13/0121 |