Artikel 12 Abkommen über die finanzielle Kooperation (Bosnien-Herzegowina)

Alte FassungIn Kraft seit 30.10.2008

Artikel 12

Die Änderung des gegenständlichen Abkommens tritt mit Unterfertigung durch beide Vertragsparteien in Kraft. Das geänderte Abkommen bleibt bis 31. Oktober 2010 in Kraft.

Unterfertigt in zwei Originalen, beide in englischer Sprache.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)