Anlage 2/2 GuK-LFV

Alte FassungIn Kraft seit 25.11.2006

Fassung zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 456/2006

Kurztitel

Gesundheits- und Krankenpflege-Lehr- und Führungsaufgaben-Verordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 453/2005 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 151/2026

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Anl. 2/2

Inkrafttretensdatum

25.11.2006

Außerkrafttretensdatum

30.09.2026

Abkürzung

GuK-LFV

Index

82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal

Anlage 2/2

LERNFELD II

Gesundheit – Krankheit – Gesellschaft

Kompetenzen

Stunden

Leistungs-feststellung

In diesem Lernfeld soll ein systematisches und sozialwissenschaftlich und sozialmedizinisch fundiertes Verständnis für Aufgaben, Funktionsweisen und Leistungen moderner Gesundheitssysteme sowie ihrer Veränderbarkeit erworben werden.

Die in diesem Lernfeld erworbenen Kenntnisse sollen einerseits als Grundlage für Entscheidungen in der täglichen Arbeit genutzt werden und andererseits die Fähigkeit, Gesundheitsberufe in einem breiten Kontext zu sehen, fördern.

Schwerpunkte des Lernfeldes:

Gesundheits- und Krankheitskonzepte aus sozialwissenschaftlicher und sozialmedizinischer Perspektive, Public Health, Gesundheitsversorgung in Österreich sowie Entwicklungen ausgewählter Gesundheitssysteme (national und international).

– Basierend auf Gesundheits- und Krankheitskonzepten Formen der Krankheitsbewältigung sowohl auf individueller als auch gesellschaftlicher Ebene erkennen und daraus neue Verhaltensweisen ableiten;

– das nationale Gesundheitssystem vor dem Hintergrund gesundheits- und sozialpolitischer Ziele und Leitlinien im internationalen Kontext vergleichen und daraus Konsequenzen und Strategien für das eigene Handlungsfeld ableiten;

– gesundheitsfördernde und präventive Programme und Projekte im eigenen Arbeitsfeld initiieren, entwickeln, daran mitarbeiten bzw. leiten;

– Auswirkungen der demographischen Entwicklung mittel- und langfristig erkennen und in der Gesamtplanung berücksichtigen;

– Ursachen, Zusammenhänge und Auswirkungen von epidemiologischen Entwicklungen auch unter dem Aspekt der Globalisierung einschätzen und an Lösungsansätzen auf allen Ebenen mitwirken;

– Diskussionsforen zur ethischen Entscheidungsfindung innerhalb der Organisation

initiieren;

– in multiprofessionellen Teams an Gesundheitsförderung und Prävention mitwirken.

100

Einzelprüfung

    

Fassung zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 456/2006

Schlagworte

Gesundheitskonzept

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2026

Gesetzesnummer

20004475

Dokumentnummer

NOR40085156

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