Fassung zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 456/2006
Kurztitel
Gesundheits- und Krankenpflege-Lehr- und Führungsaufgaben-Verordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 453/2005 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 151/2026
Typ
V
§/Artikel/Anlage
Anl. 2/2
Inkrafttretensdatum
25.11.2006
Außerkrafttretensdatum
30.09.2026
Abkürzung
GuK-LFV
Index
82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Anlage 2/2
LERNFELD II Gesundheit – Krankheit – Gesellschaft | Kompetenzen | Stunden | Leistungs-feststellung |
In diesem Lernfeld soll ein systematisches und sozialwissenschaftlich und sozialmedizinisch fundiertes Verständnis für Aufgaben, Funktionsweisen und Leistungen moderner Gesundheitssysteme sowie ihrer Veränderbarkeit erworben werden. Die in diesem Lernfeld erworbenen Kenntnisse sollen einerseits als Grundlage für Entscheidungen in der täglichen Arbeit genutzt werden und andererseits die Fähigkeit, Gesundheitsberufe in einem breiten Kontext zu sehen, fördern. Schwerpunkte des Lernfeldes: Gesundheits- und Krankheitskonzepte aus sozialwissenschaftlicher und sozialmedizinischer Perspektive, Public Health, Gesundheitsversorgung in Österreich sowie Entwicklungen ausgewählter Gesundheitssysteme (national und international). | – Basierend auf Gesundheits- und Krankheitskonzepten Formen der Krankheitsbewältigung sowohl auf individueller als auch gesellschaftlicher Ebene erkennen und daraus neue Verhaltensweisen ableiten; – das nationale Gesundheitssystem vor dem Hintergrund gesundheits- und sozialpolitischer Ziele und Leitlinien im internationalen Kontext vergleichen und daraus Konsequenzen und Strategien für das eigene Handlungsfeld ableiten; – gesundheitsfördernde und präventive Programme und Projekte im eigenen Arbeitsfeld initiieren, entwickeln, daran mitarbeiten bzw. leiten; – Auswirkungen der demographischen Entwicklung mittel- und langfristig erkennen und in der Gesamtplanung berücksichtigen; – Ursachen, Zusammenhänge und Auswirkungen von epidemiologischen Entwicklungen auch unter dem Aspekt der Globalisierung einschätzen und an Lösungsansätzen auf allen Ebenen mitwirken; – Diskussionsforen zur ethischen Entscheidungsfindung innerhalb der Organisation initiieren; – in multiprofessionellen Teams an Gesundheitsförderung und Prävention mitwirken. | 100 | Einzelprüfung |
Fassung zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 456/2006
Schlagworte
Gesundheitskonzept
Zuletzt aktualisiert am
26.06.2026
Gesetzesnummer
20004475
Dokumentnummer
NOR40085156
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