Anlage 1 F&E-Statistik-Verordnung

Alte FassungIn Kraft seit 30.8.2003

Anlage 1

Anlage I

Merkmale über die Erhebungseinheiten gemäß § 4 Z 1

1. Identifikationsmerkmale:

1.1 Name (Bezeichnung);

1.2 Standort (Anschrift);

1.3 Umsatzsteuernummer;

1.4 Dienstgeberkontonummer inklusive Versicherungsträger;

1.5 Firmenbuchnummer;

1.6 Tätigkeiten;

1.7 Inhaber oder verantwortlicher Leiter;

1.8 Forschungstätigkeit;

1.9 Standort(e) der Forschungsstätte(n) des Unternehmens,

gegliedert nach Bundesländern.

2. Beschäftigte:

2.1 Gesamtzahl der Beschäftigten im Jahresdurchschnitt nach

Geschlecht;

2.2 Gesamtzahl der Beschäftigten in F&E im Jahresdurchschnitt nach Geschlecht;

2.2.1 Zahl der Beschäftigten in F&E gegliedert nach Beschäftigtenkategorien (Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Ingenieurinnen und Ingenieure, höherqualifiziertes nichtwissenschaftliches Personal, sonstiges nichtwissenschaftliches Personal), jeweils nach der höchsten abgeschlossenen Ausbildung und getrennt nach dem Geschlecht;

2.2.2 Beschäftigte in Vollzeitäquivalenten für F&E (Gesamtstunden im Berichtsjahr) gegliedert nach Beschäftigtenkategorien (Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Ingenieurinnen und Ingenieure, höherqualifiziertes nichtwissenschaftliches Personal, sonstiges nichtwissenschaftliches Personal), jeweils nach der höchsten abgeschlossenen Ausbildung und getrennt nach dem Geschlecht;

2.3 Prozentuelle Verteilung des F&E-Personals auf die Forschungsstätten.

  1. 3. Gesamtumsatz
  2. 4. Interne FE-Ausgaben (Intramurale FE-Ausgaben):

4.1 Personalausgaben;

4.2 laufende Sachausgaben;

4.3 Investitionsausgaben für Anlagen und Ausstattung;

4.4 Investitionsausgaben für Gebäude und Grundstücke;

4.5 Interne F&E-Ausgaben gegliedert nach Forschungsarten (Grundlagenforschung, angewandte Forschung, experimentelle Entwicklung), Produktgruppen und sozio-ökonomischen Zielsetzungen.

5. Ausgaben für F&E-Aufträge, die an inländische oder ausländische Einrichtungen außerhalb der Erhebungseinheit vergeben wurden (Extramurale F&E-Ausgaben):

5.1 an andere Unternehmen;

5.2 an universitäre

Einrichtungen/Hochschulinstitute/Fachhochschulen oder Fachhochschul-Studiengänge oder einzelne Angehörige von solchen Einrichtungen;

5.3 an staatliche Einrichtungen;

5.4 an private Institutionen ohne Erwerbscharakter;

5.5 an kooperative F&E-Einrichtungen;

5.6 an internationale Organisationen.

6. Herkunft der finanziellen Mittel für F&E:

6.1 eigene Mittel;

6.2 Mittel von anderen inländischen Unternehmen;

6.3 Mittel aus dem öffentlichen Sektor;

6.4 Mittel von der Europäischen Union;

6.5 Mittel aus dem privaten gemeinnützigen Sektor;

6.6 Mittel von internationalen Organisationen;

6.7 sonstige Mittel aus dem Ausland.

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