Abkommen zwischen Österreich und Italien über die Zusammenarbeit der Universitäten

Alte FassungIn Kraft seit 01.10.1983

§ 0

Abkommen zwischen Österreich und Italien über die Zusammenarbeit der Universitäten

Kurztitel

Abkommen zwischen Österreich und Italien über die Zusammenarbeit der Universitäten

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 423/1983

Inkrafttretensdatum

01.10.1983

Außerkrafttretensdatum

31.12.2007

Langtitel

ABKOMMEN

ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER ITALIENISCHEN REPUBLIK ÜBER

DIE ZUSAMMENARBEIT DER UNIVERSITÄTEN

StF: BGBl. Nr. 423/1983

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages, dessen Artikel 1 und 5 verfassungsändernd sind, wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 7. Juli 1983 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 10 Absatz 2 am 1. Oktober 1983 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und die Italienische Republik sind,

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*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 270/1954

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