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Zusatzprotokoll zum Abkommen zwischen Österreich und Bulgarien über Gleichwertigkeiten im Universitätsbereich

Aktuelle FassungIn Kraft seit 09.9.1980

§ 0

Zusatzprotokoll zum Abkommen zwischen Österreich und Bulgarien über Gleichwertigkeiten im Universitätsbereich

Kurztitel

Zusatzprotokoll zum Abkommen zwischen Österreich und Bulgarien über Gleichwertigkeiten im Universitätsbereich

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 379/1980

Inkrafttretensdatum

09.09.1980

Langtitel

Zusatzprotokoll zum Abkommen *) zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Bulgarien über Gleichwertigkeiten im Universitätsbereich, unterzeichnet in Wien am 13. Mai 1976

StF: BGBl. Nr. 379/1980 (NR: GP XV RV 139 AB 221 S. 24 . BR: AB 2115 S. 393 .)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anlage wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 11. Juli 1980 ausgetauscht; das Vertragswerk tritt gemäß seinem Artikel 2 erster Absatz am 9. September 1980 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und die Volksrepublik Bulgarien sind übereingekommen wie folgt:

_______________________

*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 378/1980

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