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Artikel 1 Zusatzprotokoll zum Abkommen zwischen Österreich und Bulgarien über Gleichwertigkeiten im Universitätsbereich

Aktuelle FassungIn Kraft seit 09.9.1980

Artikel 1

Das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Bulgarien über Gleichwertigkeiten im Universitätsbereich, das am 13. Mai 1976 in Wien unterzeichnet wurde, findet auch auf die in der Anlage, die einen integrierenden Bestandteil dieses Zusatzprotokolls bildet, angeführten Studienrichtungen Anwendung.

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