§ 0
Vertrag über Konkursrecht, Ausgleichsrecht und Vergleichsrecht (BRD)
Kurztitel
Vertrag über Konkursrecht, Ausgleichsrecht und Vergleichsrecht (BRD)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 233/1985 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 612/1986
Typ
Vertrag - BRD
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
21.11.1986
Unterzeichnungsdatum
25.05.1979
Index
29/11 Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen
Langtitel
Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet des Konkurs- und Ausgleichs-(Vergleichs-)rechts
StF: BGBl. Nr. 233/1985 idF BGBl. Nr. 612/1986 (DFB) (NR: GP XV RV 77 AB 150 S. 13 . BR: AB 2056 S. 390 .)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 26. April 1985 ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Artikel 34 Absatz 2 am 1. Juli 1985 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Der Bundespräsident der Republik Österreich und der Präsident der Bundesrepublik Deutschland -
in dem Wunsch, eine zwischenstaatliche Regelung auf dem Gebiet des Konkurs- und Ausgleichs-(Vergleichs-)rechts zu treffen, in dem Bestreben sicherzustellen, daß über das in den Vertragsstaaten befindliche Vermögen eines Schuldners nach Möglichkeit ein einheitliches Konkurs- oder Ausgleichs-(Vergleichs-)verfahren durchgeführt wird, dessen Wirkungen in beiden Vertragsstaaten eintreten -
sind übereingekommen, hierüber einen Vertrag zu schließen, und haben zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
(Anm.: Es folgen die Namen der Unterzeichnungsberechtigten.)
Die Bevollmächtigten haben nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart:
Schlagworte
e-rk,
Insolvenzverfahren, Vorverfahren
Zuletzt aktualisiert am
12.05.2020
Gesetzesnummer
10002694
Dokumentnummer
NOR11002717
alte Dokumentnummer
N2198514085R
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