§ 0
Verordnung über die Durchführung des Praktikantenabkommens zwischen Österreich und der Tschechischen Republik
Kurztitel
Verordnung über die Durchführung des Praktikantenabkommens zwischen Österreich und der Tschechischen Republik
Kundmachungsorgan
Inkrafttretensdatum
17.02.2006
Langtitel
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Durchführung des Praktikantenabkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechischen Republik
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß Art. 1 Abs. 3 des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechischen Republik über den Austausch von Arbeitnehmern zur Erweiterung der beruflichen und sprachlichen Kenntnisse (Praktikantenabkommen), BGBl. III Nr. 71/2005, wird verordnet:
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