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Unterdrückung der Verwendung von weißem Phosphor

Aktuelle FassungIn Kraft seit 10.12.1936

§ 0

Unterdrückung der Verwendung von weißem Phosphor

Kurztitel

Unterdrückung der Verwendung von weißem Phosphor

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 412/1936

Inkrafttretensdatum

10.12.1936

Langtitel

Kundmachung des Bundeskanzleramtes, betreffend den Beitritt Argentiniens zum Berner Internationalen Übereinkommen zur Unterdrückung der Verwendung von weißem (gelbem) Phosphor bei der Streichholzfabrikation.

StF: BGBl. Nr. 412/1936

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