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Sitz der Dienststelle Wien des Europäischen Patentamts (Europäische Patentorganisation)
Kurztitel
Sitz der Dienststelle Wien des Europäischen Patentamts (Europäische Patentorganisation)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 672/1990
Inkrafttretensdatum
01.01.1991
Langtitel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER EUROPÄISCHEN PATENTORGANISATION ÜBER DEN SITZ DER DIENSTSTELLE WIEN DES EUROPÄISCHEN PATENTAMTS
StF: BGBl. Nr. 672/1990 (NR: GP XVII RV 1313 VV S. 151. BR: AB 3974 S. 533.)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 22 mit 1. Jänner 1991 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich
und
die Europäische Patentorganisation
GESTÜTZT auf das Übereinkommen vom 5. Oktober 1973 über die Erteilung europäischer Patente *),
GESTÜTZT auf das Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Patentorganisation,
GESTÜTZT auf Artikel 3 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Patentorganisation über die Übernahme der Internationalen Patentdokumentationszentrum Gesellschaft mit beschränkter Haftung (INPADOC) in das Europäische Patentamt **), sind wie folgt übereingekommen:
_________________________
*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 350/1979 in der Fassung BGBl. Nr. 351/1979
**) Kundgemacht in BGBl. Nr. 671/1990
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