§ 0
Schwerkriegsbeschädigtenausweis
Kurztitel
Schwerkriegsbeschädigtenausweis
Kundmachungsorgan
RVBl. S 4/1944
Typ
V
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
26.01.1944
Index
68/02 Sonstiges Sozialrecht
Langtitel
Bestimmungen über den Schwerkriegsbeschädigtenausweis.
Erlaß vom 19. Januar 1944, Zl. VIII b 102/44 A, betreffend
Bestimmungen über den Schwerkriegsbeschädigtenausweis
StF: RVBl. Nr. 1/1944
Präambel/Promulgationsklausel
Um den Schwerkriegsbeschädigten und Gleichstehenden die Inanspruchnahme der ihnen zuerkannten Vergünstigungen zu erleichtern und gleichzeitig die Verwaltung zu vereinfachen, wird an Stelle der einzelnen Ausweise, die bisher für die verschiedenen Vergünstigungen ausgestellt wurden, ein
einheitlicher “Schwerkriegsbeschädigtenausweis" eingeführt. ... (Anm.: gegenstandslos)
Anmerkung
Dokumentalistisch wurden die einzelnen Unterabschnitte I bis VIII
als Artikel erfaßt.
Zuletzt aktualisiert am
13.09.2018
Gesetzesnummer
10008109
Dokumentnummer
NOR11008259
alte Dokumentnummer
N6194415900R
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