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Rückübernahmeabkommen (Serbien/Montenegro)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 29.4.2004

§ 0

Rückübernahmeabkommen (Serbien/Montenegro)

Kurztitel

Rückübernahmeabkommen (Serbien/Montenegro)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 66/2004

Inkrafttretensdatum

29.04.2004

Langtitel

ABKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Ministerrat von Serbien und Montenegro über die Rückführung und die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (Rückübernahmeabkommen)

StF: BGBl. III Nr. 66/2004

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Art. 13 Abs. 2 des Abkommens wurden am 23. September 2003 bzw. 30. März 2004 abgegeben; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 13 Abs. 2 mit 29. April 2004 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und der Ministerrat von Serbien und Montenegro, im weiteren Vertragsparteien genannt,

in dem Bestreben, die Rückübernahme von Personen, die sich illegal im Staatsgebiet der jeweiligen anderen Vertragspartei aufhalten, das heißt, die die Voraussetzungen für die Einreise oder den Aufenthalt nicht oder nicht mehr erfüllen,

und die Durchbeförderung von Personen im Geiste der Zusammenarbeit und auf der Grundlage der Gegenseitigkeit zu erleichtern,

haben Folgendes vereinbart:

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