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Luftverkehrsabkommen (Moldau)
Kurztitel
Luftverkehrsabkommen (Moldau)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 687/1993
Typ
Vertrag – Moldau
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.10.1993
Unterzeichnungsdatum
20.07.1993
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Langtitel
LUFTVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK MOLDAU
StF: BGBl. Nr. 687/1993
Sprachen
Deutsch, Englisch, Rumänisch
Ratifikationstext
Der Notenwechsel gemäß Art. 20 erfolgte am 6. bzw. 18. August 1993; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 20 mit 1. Oktober 1993 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Moldau,
in diesem Abkommen in der Folge die Vertragsparteien genannt,
als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt *),
vom Wunsche geleitet, in Ergänzung des genannten Abkommens ein Abkommen zum Zwecke der Einrichtung eines planmäßigen Flugverkehrs zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,
haben folgendes vereinbart:
______________
*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 97/1949, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 325/1983
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
16.09.2019
Gesetzesnummer
10012188
Dokumentnummer
NOR11012470
alte Dokumentnummer
N9199312961A
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