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Luftverkehrsabkommen (Mauritius)
Kurztitel
Luftverkehrsabkommen (Mauritius)
Kundmachungsorgan
Typ
Vertrag – Mauritius
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.04.2019
Unterzeichnungsdatum
14.12.2015
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Langtitel
Luftverkehrsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Mauritius
Sprachen
Deutsch, Englisch
Ratifikationstext
Der Notenwechsel gemäß Art. 24 des Abkommens wurde am 4. Oktober 2018 bzw. 19. Februar 2019 durchgeführt; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 24 mit 1. April 2019 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Mauritius, nachfolgend „die Vertragsparteien“, sind als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt;
vom Wunsche geleitet, internationale Luftverkehrsdienste auf sichere und geordnete Art und Weise zu organisieren und die internationale Zusammenarbeit im Hinblick auf derartige Dienste bestmöglich zu fördern; sowie
vom Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Förderung des Ausbaus von Linienflugverkehrsdiensten zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus zu schließen,
wie folgt übereingekommen:
Zuletzt aktualisiert am
26.03.2019
Gesetzesnummer
20010610
Dokumentnummer
NOR40213689
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