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ARTIKEL 24 Luftverkehrsabkommen (Mauritius)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.4.2019

ARTIKEL 24

INKRAFTTRETEN

Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Monat, in dem die beiden Vertragsparteien einander durch diplomatischen Notenwechsel darüber informiert haben, dass die innerstaatlichen Voraussetzungen gemäß ihrer jeweiligen gesetzlichen Verfahren für das Inkrafttreten erfüllt sind, in Kraft.

Zu Urkund dessen haben die von den jeweiligen Regierungen dazu gehörig ermächtigten unterfertigten Bevollmächtigten dieses Abkommen unterzeichnet.

Geschehen in zweifacher Ausfertigung in Pretoria am 14. Dezember 2015 in deutscher und englischer Sprache, wobei alle Texte gleichermaßen authentisch sind. Bei unterschiedlicher Auslegung von Bestimmungen dieses Abkommens ist der englische Wortlaut maßgebend.

Zuletzt aktualisiert am

26.03.2019

Gesetzesnummer

20010610

Dokumentnummer

NOR40213688

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