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Luftverkehrsabkommen (Katar)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.2.2012

§ 0

Luftverkehrsabkommen (Katar)

Kurztitel

Luftverkehrsabkommen (Katar)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 16/2012

Inkrafttretensdatum

01.02.2012

Langtitel

Luftverkehrsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Staates Katar samt Anhang

StF: BGBl. III Nr. 16/2012

Ratifikationstext

Der Notenwechsel gemäß Art. 25 des Abkommens wurde am 21. Jänner bzw. 13. Dezember 2011 durchgeführt; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 25 mit 1. Februar 2012 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die österreichische Bundesregierung und die Regierung des Staates Katar, nachstehend als „die Vertragsparteien“ bezeichnet, als Parteien der am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Konvention über die Internationale Zivilluftfahrt;

In der Absicht, internationale Flugdienste auf sichere und geordnete Art und Weise zu organisieren und die internationale Zusammenarbeit im Hinblick auf derartige Dienste bestmöglich zu fördern; und

In der Absicht, ein Abkommen zu schließen, um die Entwicklung von Linienflugdiensten zwischen ihren Hoheitsgebieten sowie darüber hinaus zu fördern,

Haben vereinbart wie folgt:

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