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Konsularischer Verkehr zwischen Österreich und der UdSSR
Kurztitel
Konsularischer Verkehr zwischen Österreich und der UdSSR
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 147/1922
Inkrafttretensdatum
14.02.1922
Langtitel
Abkommen zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und den Regierungen der Russischen Sozialistischen Förderativen Sowjet-Republik und der Ukrainischen Sozialistischen Sowjet-Republik.
StF: BGBl. Nr. 147/1922
Ratifikationstext
Das vorstehende Abkommen ist am 14. Februar 1922 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Regierung der Republik Österreich, vertreten durch |
Johann Schober, |
die Regierung der Russischen Sozialistischen Förderativen |
Sowjet-Republik, vertreten durchMiecislaw Bronski-Warfzawski |
und die Regierung der Ukrainischen Sozialistischen Sowjet-Republik, vertreten durch |
Michail Lewizkij |
von dem Wunsche geleitet, dem Frieden zwischen Österreich und Rußland sowie der Ukraine zu dienen, und in gegenseitigem Wohlwollen das Gedeihen der beiderseitigen Völker zu fördern, schließen das folgende Abkommen:
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