§ 0
Entfall der Beglaubigung, Übermittlung von Personenstandsurkunden, Vereinfachung von Förmlichkeiten (Italien)
Kurztitel
Entfall der Beglaubigung, Übermittlung von Personenstandsurkunden, Vereinfachung von Förmlichkeiten (Italien)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 126/1992
Typ
Vertrag - Italien
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
01.05.1992
Unterzeichnungsdatum
29.03.1990
Index
49/03 Personenstand
Langtitel
VERTRAG ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER ITALIENISCHEN REPUBLIK ÜBER DEN ENTFALL DER BEGLAUBIGUNG, DIE ÜBERMITTLUNG VON PERSONENSTANDSURKUNDEN UND DIE VEREINFACHUNG DER DER EHESCHLIESSUNG VORANGEHENDEN FÖRMLICHKEITEN
StF: BGBl. Nr. 126/1992 (NR: GP XVII RV 1248 AB 1456 S. 152 . BR: AB 3967 S. 533 .)
Sprachen
Deutsch, Italienisch
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 23. Jänner 1992 ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Art. 13 Abs. 2 mit 1. Mai 1992 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich und die Italienische Republik
Angesichts der Zweckmäßigkeit, das Abkommen über den Entfall der Beglaubigung, die Übermittlung von Personenstandsurkunden und die Vereinfachung der für die Eheschließung erforderlichen vorangehenden Förmlichkeiten, unterzeichnet am 21. April 1967 *) in Wien, der geänderten Rechtslage in beiden Staaten anzupassen.
In dem Wunsche, die rechtlichen Beziehungen zwischen den Staatsbürgern der beiden Staaten in Personenstandsangelegenheiten zu erleichtern,
haben folgendes vereinbart:
_____________________
*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 15/1972
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
07.03.2018
Gesetzesnummer
10005802
Dokumentnummer
NOR11005889
alte Dokumentnummer
N4199219212J
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