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DG – ESÜ – Durchführung des Europäischen Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.8.1985

Das Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts wurde unter BGBl. Nr. 321/1985 kundgemacht.

§ 0

Durchführung des Europäischen Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts

Kurztitel

Durchführung des Europäischen Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 322/1985

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.08.1985

Index

22/04 Sonstiges Zivilprozess, Außerstreitiges Verfahren

Langtitel

Bundesgesetz vom 7. März 1985 zur Durchführung des Europäischen Übereinkommens vom 20. Mai 1980 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts

StF: BGBl. Nr. 322/1985 (NR: GP XVI RV 457 AB 561 S. 83 . BR: AB 2956 S. 458 .)

Änderung

BGBl. I Nr. 112/2003 (NR: GP XXII RV 225 AB 269 S. 38 . BR: AB 6896 S. 703 .)

Anmerkung

Das Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts wurde unter BGBl. Nr. 321/1985 kundgemacht.

Schlagworte

e-rk

Außerstreit-Begleitgesetz – AußStr-BegleitG (BGBl. I Nr. 112/2003)

Zuletzt aktualisiert am

21.03.2022

Gesetzesnummer

10002701

Dokumentnummer

NOR11002724

alte Dokumentnummer

N2198514290R

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