Das Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts wurde unter BGBl. Nr. 321/1985 kundgemacht.
§ 0
Durchführung des Europäischen Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts
Kurztitel
Durchführung des Europäischen Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 322/1985
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.08.1985
Index
22/04 Sonstiges Zivilprozess, Außerstreitiges Verfahren
Langtitel
Bundesgesetz vom 7. März 1985 zur Durchführung des Europäischen Übereinkommens vom 20. Mai 1980 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts
StF: BGBl. Nr. 322/1985 (NR: GP XVI RV 457 AB 561 S. 83 . BR: AB 2956 S. 458 .)
Änderung
BGBl. I Nr. 112/2003 (NR: GP XXII RV 225 AB 269 S. 38 . BR: AB 6896 S. 703 .)
Anmerkung
Das Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts wurde unter BGBl. Nr. 321/1985 kundgemacht.
Schlagworte
e-rk
Außerstreit-Begleitgesetz – AußStr-BegleitG (BGBl. I Nr. 112/2003)
Zuletzt aktualisiert am
21.03.2022
Gesetzesnummer
10002701
Dokumentnummer
NOR11002724
alte Dokumentnummer
N2198514290R
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