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Beteiligung an der multinationalen Schutztruppe und dessen Status

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1000

§ 0

Beteiligung an der multinationalen Schutztruppe und dessen Status

Kurztitel

Beteiligung an der multinationalen Schutztruppe und dessen Status

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 94/1997

Beachte

Der Zeitpunkt des Inkrafttretens wird zu einem späteren Zeitpunkt kundgemacht.

Langtitel

(Übersetzung)

ABKOMMEN zwischen der Regierung der Republik Albanien und den Regierungen der Staaten, die sich an der multinationalen Schutztruppe beteiligen, betreffend den Status dieser Schutztruppe

StF: BGBl. III Nr. 94/1997

Ratifikationstext

Die Mitteilung gemäß Artikel XIV Abs. 2 wurde am 22. April 1997 abgegeben. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens des Abkommens wird zu einem späteren Zeitpunkt kundgemacht.

Präambel/Promulgationsklausel

In Erwägung der vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen am 28. März 1997 angenommenen Resolution 1101, die eine multinationale Schutztruppe (FMP) in Albanien authorisiert;

in Anbetracht der Zustimmung der Regierung der Republik Albanien zu einer multinationalen Truppe unter italienischer Führung;

sind die Regierung von Albanien und die Regierungen jener Staaten, die sich an der FMP beteiligen, im folgenden die Parteien, wie folgt übereingekommen:

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