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Besteuerung von Straßenfahrzeugen für int. Personen- und Warenbeförderung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 10.11.1962

§ 0

Besteuerung von Straßenfahrzeugen für int. Personen- und Warenbeförderung

Kurztitel

Besteuerung von Straßenfahrzeugen für int. Personen- und

Warenbeförderung

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 294/1962

Inkrafttretensdatum

10.11.1962

Langtitel

Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 1. Oktober 1962, betreffend den Beitritt der Tschechoslowakei zu dem Abkommen über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen, die der internationalen Personenbeförderung dienen, und dem Abkommen über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen, die der internationalen Warenbeförderung dienen.

StF: BGBl. Nr. 294/1962

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