Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in BGBl. III Nr. 92/1997 kundgemachte Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.
§ 0
Bekämpfung von Zuwiderhandlungen gegen Zollvorschriften (Nordmazedonien)
Kurztitel
Bekämpfung von Zuwiderhandlungen gegen Zollvorschriften (Nordmazedonien)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 289/1979
Typ
Vertrag – Nordmazedonien
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
08.09.1991
Unterzeichnungsdatum
15.03.1978
Index
39/06 Rechts- und Amtshilfe
Beachte
Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in BGBl. III Nr. 92/1997 kundgemachte Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.
Langtitel
ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über die administrative Zusammenarbeit in Zollangelegenheiten und über die gegenseitige Unterstützung zur Bekämpfung von Zuwiderhandlungen gegen die Zollvorschriften
StF: BGBl. Nr. 289/1979 (NR: GP XIV RV 1105 AB 1225 S. 123. BR: AB 2016 S. 385.)
Änderung
BGBl. III Nr. 92/1997
Sprachen
Deutsch, Serbokroatisch
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt:
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 31. Mai 1979 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 15 Abs. 2 am 1. August 1979 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
und die
SOZIALISTISCHE FÖDERATIVE REPUBLIK JUGOSLAWIEN
VOM WUNSCH GELEITET,
daß durch die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit zwischen den Zollverwaltungen der beiden Staaten der Personen- und Warenverkehr über die gemeinsame Staatsgrenze erleichtert werden soll,
IN DER ERWÄGUNG,
daß Zuwiderhandlungen gegen die Zollvorschriften ihren wirtschaftlichen, fiskalischen und kommerziellen Interessen schaden,
IN DER ÜBERZEUGUNG,
daß die Bekämpfung solcher Zuwiderhandlungen durch die Zusammenarbeit ihrer Zollverwaltungen wirksamer gestaltet wird,
SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:
Schlagworte
e-rk3
Personenverkehr
Zuletzt aktualisiert am
27.02.2019
Gesetzesnummer
10004308
Dokumentnummer
NOR11004344
alte Dokumentnummer
N3197946866L
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