zum Außerkrafttreten vgl. Art. 14
§ 0
Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots und Einführung der verpflichtenden frühen sprachlichen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen sowie Schaffung eines bundesweiten vorschulischen Bildungsplanes (Bund – Länder)
Kurztitel
Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots und Einführung der verpflichtenden frühen sprachlichen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen sowie Schaffung eines bundesweiten vorschulischen Bildungsplanes (Bund – Länder)
Kundmachungsorgan
Typ
Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.01.2008
Index
17 Vereinbarungen gem. Art. 15a B-VG
Beachte
zum Außerkrafttreten vgl. Art. 14
Langtitel
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots und über die Einführung der verpflichtenden frühen sprachlichen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen sowie Schaffung eines bundesweiten vorschulischen Bildungsplanes
Ratifikationstext
Aufgrund des Art. 13 Abs. 1 ist die Vereinbarung zwischen dem Bund und allen Bundesländern mit 1. Jänner 2008 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Der Bund – vertreten durch die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur, die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend, die Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlicher Dienst sowie den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung –, und die Länder Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien, jeweils vertreten durch den Landeshauptmann bzw. die Landeshauptfrau – im Folgenden Vertragspartner genannt – sind übereingekommen, gemäß Art. 15a des Bundes-Verfassungsgesetzes nachstehende Vereinbarung zu schließen:
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
11.02.2025
Gesetzesnummer
20006158
Dokumentnummer
NOR30006938
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