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Artikel V Abkommen über die Errichtung des Internationalen Impfstoffinstituts

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2024

Artikel V

Zustimmung durch den Vertrag gebunden zu sein

Dieses Abkommen bedarf der Ratifikation, Annahme oder Genehmigung durch die in Artikel IV bezeichneten Unterzeichnerstaaten und zwischenstaatlichen Organisationen.

Zuletzt aktualisiert am

06.03.2025

Gesetzesnummer

20012623

Dokumentnummer

NOR40262782

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