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Artikel IV Satzung der Internationalen Organisation für erneuerbare Energien (IRENA)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2021

Artikel IV

Tätigkeiten

  1. A. Als Kompetenzzentrum für Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien und als Vermittlerin und Impulsgeberin, die Erfahrungen für praktische Anwendungen und Strategien zur Verfügung stellt, in allen Fragen in Bezug auf erneuerbare Energien Unterstützung anbietet und den Staaten hilft, von der effizienten Entwicklung und dem Wissens- und Technologietransfer zu profitieren, führt die Organisation die folgenden Tätigkeiten durch:
  1. 1. Insbesondere zum Nutzen ihrer Mitglieder wird die Organisation
  1. a) die derzeitige Praxis im Bereich der erneuerbaren Energien, darunter Politikinstrumente, Anreizsysteme, Investitionsmechanismen, bewährte Vorgehensweisen, verfügbare Technologien, integrierte Systeme und Ausstattung sowie Erfolgs- und Misserfolgsfaktoren, analysieren, beobachten und, ohne Verpflichtung für die Politik ihrer Mitglieder, systematisieren;
  2. b) die Diskussion mit anderen staatlichen und nichtstaatlichen Organisationen und Netzwerken in diesem Bereich und anderen einschlägigen Bereichen in die Wege leiten und das Zusammenwirken mit ihnen gewährleisten;
  3. c) ihren Mitgliedern auf deren Ersuchen einschlägige Politikberatung und Unterstützung gewähren, wobei ihr jeweiliger Bedarf berücksichtigt wird, und internationale Diskussionen über eine Politik für erneuerbare Energien und über die entsprechenden Rahmenbedingungen anregen;
  4. d) den sachdienlichen Wissens- und Technologietransfer verbessern und in den Mitgliedstaaten die Entwicklung der Kapazitäten und der Kompetenz vor Ort fördern, einschließlich der notwendigen Querverbindungen;
  5. e) ihre Mitglieder beim Aufbau von Kapazitäten unterstützen, einschließlich durch Schulung und Bildung;
  6. f) ihre Mitglieder auf deren Ersuchen zur Finanzierung erneuerbarer Energien beraten und bei der Anwendung entsprechender Mechanismen unterstützen;
  7. g) die Forschung, einschließlich der Forschung zu sozioökonomischen Fragen, anregen und beleben und Forschungsnetzwerke, gemeinsame Forschung sowie die Entwicklung und Anwendung von Technologien fördern und
  8. h) über die Entwicklung und Anwendung nationaler und internationaler technischer Normen in Bezug auf erneuerbare Energien informieren, und zwar auf der Grundlage solider Kenntnisse durch aktive Präsenz in den maßgeblichen Foren.
  1. 2. Darüber hinaus verbreitet die Organisation Informationen über die Vorteile und das Potenzial erneuerbarer Energien und verstärkt die diesbezügliche öffentliche Wahrnehmung.
  1. B. Bei der Durchführung ihrer Tätigkeiten
  1. 1. handelt die Organisation in Übereinstimmung mit den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen zur Förderung des Friedens und der internationalen Zusammenarbeit und in Übereinstimmung mit der Politik der Vereinten Nationen zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung;
  2. 2. setzt die Organisation ihre Mittel so ein, dass deren wirtschaftliche Verwendung im Hinblick darauf sichergestellt ist, dass alle ihre Ziele angemessen verfolgt und ihre Tätigkeiten durchgeführt werden können, um den größtmöglichen Nutzen für ihre Mitglieder und in allen Teilen der Welt zu erzielen, unter Beachtung der besonderen Bedürfnisse der Entwicklungsländer sowie entlegener und isolierter Regionen und Inseln;
  3. 3. arbeitet die Organisation eng mit bestehenden Einrichtungen und Organisationen zusammen und bemüht sich um die Herstellung von beiderseits nutzbringenden Beziehungen, um unnötige Doppelarbeit zu vermeiden, auf Ressourcen und laufende Maßnahmen von Regierungen und von anderen Organisationen und Stellen, die die Förderung erneuerbarer Energien zum Ziel haben, aufzubauen und diese effizient und effektiv zu nutzen.
  1. C. Die Organisation
  1. 1. legt ihren Mitgliedern einen jährlichen Tätigkeitsbericht vor;
  2. 2. informiert die Mitglieder über ihre Politikberatung, nachdem diese erfolgt ist, und
  3. 3. informiert die Mitglieder über Konsultationen und die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen, die in diesem Bereich tätig sind, und über deren Arbeit.

Schlagworte

Wissenstransfer, Erfolgsfaktor

Zuletzt aktualisiert am

10.05.2021

Gesetzesnummer

20011542

Dokumentnummer

NOR40233507

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