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Artikel II Satzung der Internationalen Organisation für erneuerbare Energien (IRENA)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2021

Artikel II

Ziele

Die Organisation fördert die umfassende und verstärkte Einführung sowie die nachhaltige Nutzung aller Formen von erneuerbaren Energien unter Berücksichtigung

  1. a) der nationalen und internen Prioritäten und der Vorteile, die sich aus einem kombinierten Einsatz von erneuerbaren Energien und Energieeffizienzmaßnahmen ergeben, und
  2. b) des Beitrags, den erneuerbare Energien durch die Entlastung der natürlichen Ressourcen und die Verringerung der Entwaldung, insbesondere der Abholzung tropischer Wälder, der Wüstenbildung und des Verlusts an biologischer Vielfalt zur Erhaltung der Umwelt leisten, sowie des Beitrags zum Klimaschutz, zum Wirtschaftswachstum und sozialen Zusammenhalt einschließlich der Armutslinderung und der nachhaltigen Entwicklung, zum Zugang zur Energieversorgung und zu deren Sicherung, zur regionalen Entwicklung und in Bezug auf die Verantwortung zwischen den Generationen.

Zuletzt aktualisiert am

10.05.2021

Gesetzesnummer

20011542

Dokumentnummer

NOR40233505

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