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Artikel 9 Zusammenarbeit ESRO – NASA (Weltraumlabor, Raumtransportersystem)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 16.6.1978

ARTIKEL IX

Artikel 9

AUSWEICHMÖGLICHKEITEN

  1. 1. Unfähigkeit, das erste SL zu beenden oder den Spezifikationen gerecht zu werden

    Die Verpflichtungen der NASA hinsichtlich des SL werden aufgehoben und ESRO übergibt der NASA kostenlos und unverzüglich alle Zeichnungen, Hardware und Dokumente bezüglich des SL, falls ESRO die Entwicklung des SL aus welchem Grund auch immer aufgibt oder falls ESRO unfähig sein sollte, eine Flugeinheit des SL vor dem ersten Einsatz des Raumtransporters zu liefern oder falls das fertige SL nicht die vereinbarten Spezifikationen und Entwicklungspläne einhält. Die Rechte der NASA für den Gebrauch der genannten Zeichnungen, Hardware und Dokumente beschränken sich auf den Abschluß und die Durchführung des SL-Programms. Die ESRO gibt die Zusicherung, daß sie über die Möglichkeit verfügt, alle jene Teile zu liefern, auf denen ein Eigentumsrecht liegt, für das sie nicht das Übertragungsrecht zur Reproduktion besitzt.

  1. 2. Nicht-Verfügbarkeit weiterer SLs

    NASA steht es frei, falls die von ihr nach dem ersten SL-Flug benötigten SLs, deren Bestandteile und Ersatzteile nicht gemäß den vereinbarten Spezifikationen, Fristen und den noch zu vereinbarenden angemessenen Preisen zur Verfügung stehen, solche Einheiten in den Vereinigten Staaten herzustellen. Zu diesem Zwecke ordnet die ESRO im voraus notwendige Lizenzregelungen als Ausweichmöglichkeiten an.

  1. 3. Änderungen des Entwurfes

    Während die ESRO selbstverständlich in den Ausschüssen, die für Änderungen im Transporter zuständig sind, vertreten ist, behält sich NASA das Recht vor, Änderungen anzufordern, die Nahtstellen oder betriebliche Wechselwirkungen zwischen dem Raumtransporter und dem SL betreffen, nach dem sie die Ansichten der ESRO hinsichtlich der möglichen Auswirkungen derartiger Änderungen auf den Entwurf oder die Kosten des SL gehört und in Betracht gezogen hat. NASA anerkennt, daß es erstrebenswert ist, jedwede Änderung, die sich unverhältnismäßig stark auf das SL-Programm auswirkt, zu vermeiden. In dem Ausmaß, in dem die Änderungen den Raumtransporter und das SL-Programm betreffen, tragen NASA und ESRO die zusätzlichen Kosten ihrer jeweiligen Raumtransporter- und SL-Entwicklungskontrakte.

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