Artikel 7
Dieses Übereinkommen schließt die Erteilung wortgetreuer Abschriften aus Personenstandsbüchern nach dem Recht des Staates nicht aus, in dem die Eintragung vorgenommen worden ist.
Zuletzt aktualisiert am
15.01.2018
Gesetzesnummer
10005282
Dokumentnummer
NOR12058939
alte Dokumentnummer
N4196534453L
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