Artikel 76
Auf Grund einer Ermächtigung durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen oder auf Grund einer Ermächtigung gemäß einem Abkommen zwischen der Organisation und den Vereinten Nationen kann die Organisation den Internationalen Gerichtshof um ein Gutachten über jede Rechtsfrage ersuchen, die sich innerhalb der Zuständigkeit der Organisation ergibt.
Zuletzt aktualisiert am
04.01.2018
Gesetzesnummer
10010264
Dokumentnummer
NOR40057569
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