Artikel 72
Rechtsgeschäftliche Übertragung
Die rechtsgeschäftliche Übertragung der europäischen Patentanmeldung muß schriftlich erfolgen und bedarf der Unterschrift der Vertragsparteien.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Rechtsgeschäftliche Übertragung
Die rechtsgeschäftliche Übertragung der europäischen Patentanmeldung muß schriftlich erfolgen und bedarf der Unterschrift der Vertragsparteien.
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