Artikel 73
Vertragliche Lizenzen
Eine europäische Patentanmeldung kann ganz oder teilweise Gegenstand von Lizenzen für alle oder einen Teil der Hoheitsgebiete der benannten Vertragsstaaten sein.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Artikel 73
Vertragliche Lizenzen
Eine europäische Patentanmeldung kann ganz oder teilweise Gegenstand von Lizenzen für alle oder einen Teil der Hoheitsgebiete der benannten Vertragsstaaten sein.
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