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Artikel 5 Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über die Regelung der Schiffahrt auf der Donau

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.4.1999

Artikel 5

Art. 15 des Übereinkommens erhält folgende Fassung:

„Amtssprachen der Kommission sind Deutsch, Französisch und Russisch.“

Zuletzt aktualisiert am

13.11.2019

Gesetzesnummer

20000157

Dokumentnummer

NOR40001146

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