Artikel 5
Strategien und politische Ziele
Die Vertragsparteien erarbeiten Strategien und politische Ziele zur Verbesserung der Energieeffizienz und damit zur Verringerung der Umweltauswirkungen des Energiekreislaufs unter Berücksichtigung ihrer speziellen Energiesituation. Diese Strategien und Ziele haben allen interessierten Parteien gegenüber transparent zu sein.
Zuletzt aktualisiert am
08.09.2023
Gesetzesnummer
10007987
Dokumentnummer
NOR12090562
alte Dokumentnummer
N5199852311L
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