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Artikel 5 Abkommen zwischen Österreich und Litauen über die bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.11.1995

Artikel 5

Der Zahlungsverkehr zwischen der Republik Österreich und der Republik Litauen erfolgt in Übereinstimmung mit den Devisenvorschriften, die in jedem der beiden Staaten jeweils in Kraft stehen, in frei konvertierbarer Währung.

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