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Artikel 58 Amtssitz - Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung (UNIDO)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.6.1998

Artikel 58

Abschnitt 58

Dieses Abkommen und der dazugehörige Annex (Anm.: Annex nicht darstellbar) treten am ersten Tag des Monats folgend auf den Tag in Kraft, an dem zwischen der Regierung und der UNIDO die Ratifikationsurkunde von seiten der Regierung und die Mitteilung der Zustimmung von seiten der UNIDO ausgetauscht werden.

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